Sie sind hier: Wichtige Hinweise

Informationen für Eltern und Veranstalter

Allgemeines
Der Lübecker Ferienpass richtet sich an alle Lübecker Schüler und Schülerinnen im Alter von 6 bis 18 Jahren und wird herausgegeben vom Lübecker Jugendring e.V.. Der Ferienpass wird an Ausgabestellen kostenlos abgegeben. Ausgabenstellen sind Jugendeinrichtungen, Lübecker Behörden, Sparkassen usw., sie werden über die örtliche Presse und per Aushänge veröffentlicht. Eine Aufnahmeverpflichtung von Veranstaltungen seitens des Lübecker Jugendringes besteht nicht, insbesondere, wenn Kinder und Jugendliche, die sich an der Gestaltung des Ferienpasses beteiligen, sich gegen eine Aufnahme aussprechen.

Versicherung und Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Angebote werden in der Verantwortung der Veranstalterinnen und Veranstalter bzw. der Gruppenleitungen durchgeführt. Der Lübecker Jugendring betreut oder beaufsichtigt die Veranstaltungen nicht. Bei etwaigen Schäden, die durch die teilnehmenden Kinder oder Jugendliche entstehen, haften die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Haftpflichtansprüche Dritter und Unfälle besteht kein Versicherungsschutz durch den Lübecker Jugendring e.V.. Bestehen Fragen zu Versicherung und Haftung, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an den Lübecker Jugendring e.V. (es gibt hier aber keine Rechtsauskunft) oder sehen Sie nach im Internet z. B. unter www.aufsichtspflicht.de .

Das Jugendschutzgesetz muss bei allen Veranstaltungen beachtet werden, denn es handelt sich um ein Gesetz zum Schutze von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Die einschlägigen Bestimmungen können im Internet unter dem Stickwort „Jugendschutzgesetz“ nachgeschlagen werden.

Einverständniserklärung
VeranstalterInnen entscheiden, ob eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden muss. Ein Vermerk ist im Ferienpass enthalten. Bei Anmeldungen über den Lübecker Jugendring muss generell eine
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen abgegeben werden.

Elternbeteiligung
VeranstalterInnen entscheiden über eine mögliche Beteiligung, dieses ist im Ferienpass vermerkt.

Teilnahme der Kinder und Jugendlichen
Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an den Veranstaltungen ist freiwillig.

Anmeldeverfahren
Ist eine Anmeldung erforderlich, so erfolgt diese über den Lübecker Jugendring e.V. oder die VeranstalterInnen. Liegen mehr Anmeldungen vor, so sollte ein Los entscheiden. (Im Lübecker Jugendring e.V. wird so verfahren).

Hier können Sie das Merkblatt (pdf) downloaden! [1.670 KB]